Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
G-Ha Bau GmbH
Frankenring 14
30855 Langenhagen
Vertreten durch den Geschäftsführer Benjamin Einenkel
Telefon: 0511 / 5420 5320
Telefax: 0511 / 5420 5322
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.g-ha-bau.de
Registereintrag
Eintragung im Handelsregister
Registernummer: HRB 217276
Registergericht: Hannover
Stamm- oder Grundkapital: 25.000,00 €
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz
DE284967560
Disclaimer
1. Haftungsbeschränkung
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Quelle: Disclaimer-Muster
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
Lieferungen, Leistungen und Angebote der G-HA Bau GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung/Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Unsere Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
§ 2 Vertragsabschluss
Mit Unterzeichnung des Auftrages durch die G-Ha Bau GmbH und des Kundens kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Der angebotene Preis ist bindend, in ihm ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostenänderungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreisänderungen zu erhöhen oder herabzusetzen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so steht dem Kunden ein Vertragslösungsrecht (Kündigungs- oder Rücktrittsrecht) zu. Soweit nicht anders vereinbart erfolgt die Bezahlung des Festpreises in Teilbeträgen nach Leistungsfortschritt. Der Restbetrag wird fällig nach erfolgter Montage und Abnahme. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend den Folgen des Zahlungsverzuges. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Arbeiten geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der - mit Mängeln behafteten - Arbeiten steht. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Leistungs-/Lieferzeit
Sind von uns Liefer-, Ausführungs- bzw. Fertigstellungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und in Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, insbesondere die technischen Details noch nicht geklärt sind. Soweit die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraussetzt, beträgt diese mindestens zwei Wochen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware/ dem Werk bis zur vollständigen Zahlung des Preises vor. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere bei Zahlungsverzug - sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
§ 6 Gewährleistung, Mängelrüge
Wir haften bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Der Kunde hat offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von 2 Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Soweit auf das Vertragsverhältnis Werkvertragsrecht Anwendung findet, leisten wir für Mängel des Werkes nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung, wenn der Kunde Nacherfüllung verlangt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Kunden das Recht zu, zu mindern oder - wenn nicht eine Bauleistung geschuldet ist - nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Unberührt bleibt das Recht des Kunden, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und dieser Bedingungen Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Will der Kunde Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
§ 7 Haftung für Schäden
Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden. Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten wird auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit im Fall des Verzuges für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung für jede vollendete Woche des Verzuges im Rahmen einer pauschalisierten Verzugsentschädigung auf 0,5 % des Liefer-/ Leistungswert, maximal jedoch auf nicht mehr als 5 % des Liefer-/Leistungswert begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
Soweit sich aus dem Vertrag nichts Anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Hat ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
G-Ha Bau GmbH